Reise-Unfallversicherung

Bei Abschluss einer Reise-Unfallversicherung zahlt die HanseMerkur Reiseversicherung bei gebuchten Flug- oder Schiffsreisen eine Invaliditätsleistung, wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen). Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Generell sind für alle gebuchten Reisen eine Leistung im Falle des Todes sowie Bergungskosten vereinbart; die Höhe der Leistung ergibt sich aus dem gewählten Tarif. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Reise-Unfall“ in den Versicherungsbedingungen.

Die Reise-Unfallversicherung kann im Rahmen des Gruppen-Optimalschutzes der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen werden.

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