Gemeinsam etwas unternehmen und zusammen verreisen ist schön, keiner denkt da gerne daran, dass auch einmal etwas passieren oder jemand krank werden kann. Vor allem Organisatoren von Gruppenreisen sollten sich aber mit diesem Thema auseinandersetzen und für den Fall der Fälle Vorsorge treffen. Die verschiedensten Versicherungen sorgen dafür, dass auch in einer weniger schönen Situation alles reibungslos verläuft und Hilfe und Unterstützung garantiert sind.
Informieren Sie sich über die Pflichten als Reiseveranstalter.
Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif/Produkt bestimmt.
Im Folgenden können Sie sich über die verschiedenen Versicherungen informieren. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jeder aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, er also im von Ihnen gewählten Versicherungsumfang enthalten ist!
Bitte beachten Sie auch das Musterangebot und die Pflichten für Organisatoren von Gruppenreisen sowie unsere Zusammenstellung, was man bei der Versicherung der Reiseteilnehmer beachten sollte.
Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 3 der Versicherungsbedingungen.
Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz!
Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den „Obliegenheiten“ der Versicherungsbedingungen.
Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen („Obliegenheiten“ und „Obliegenheitsverletzungen“).
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin.